Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss/Buchung

Der Vertrag kommt zwischen dem Buchenden und der Firma Kärnten aktiv Veranstaltungs- und Catering Gesellschaft m.b.H., in der Folge Veranstalter genannt, zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung, Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

2. Teilnehmergebühr/Zahlungsbedingungen

Die Teilnehmergebühr beinhaltet Nächtigung, Verpflegung, Bus vor Ort und Besichtigungen. Bei allen Mittag- und Abendessen ist ein Saftgetränk in der Teilnehmergebühr enthalten. Die Bezahlung der Teilnehmergebühr erfolgt vor Reiseantritt des Teilnehmenden mittels Erlagschein so zeitgerecht, dass diese vor Reiseantritt auf den Konten des Veranstalters eintrifft.

3. Rechtsgrundlage bei Leistungsstörungen

3.1 Gewährleistung

Der Teilnehmer hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter anstelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann zum Beispiel in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird.

3.2 Schadenersatz

Verletzt der Veranstalter schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Bei Schadensfall haftet der Veranstalter für seine eigenen erbrachten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Leistungen (wie zB Unterkunftsbetriebe, Museen, Sport- und Freizeitbetriebe). Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch kon zessionierte Unternehmen durchgeführt.

3.3 Mitteilung von Mängeln

Der Teilnehmer hat jeden Mangel an der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, umgehend einem Repräsentanten des Veranstalters telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.

4. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nicht-Erbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen Beweise (Belege, Zeugen, etc.) zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren.
Es empfiehlt sich im Interesse des Teilnehmers, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1 Rücktritt des Teilnehmers vor Antritt der Reise

Bei Stornierung sechs Wochen vor Antritt behält sich der Veranstalter das Recht vor, EUR 30,-- Bearbeitungsgebühr zuzüglich 15 % der Teilnehmergebühr pro Person als Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Ab zwei Wochen vor Antritt behält sich der Veranstalter das Recht vor, 50 % der Teilnehmergebühr zzgl. EUR 30,-- Bearbeitungsgebühr pro Person als Stornogebühr in Rechnung zu stellen.

5.2 Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zwei Monate vor Antritt der Reise, bei gleichzeitigem Angebot eines Ersatztermines, aus logistischen bzw. kapazitätstechnischen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

6. Änderung des Vertrages

Sollte aufgrund von äußeren Umständen (zB Wetter, Naturkatastrophen), von behördlichen Maßnahmen oder seitens der Vertragspartner vom Veranstalter eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht einer geringen Änderung des Buchungsprogramms vor.

7. Auskunftserteilung an Dritte

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes. Die vom Reisenden erhaltenen personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen, wie auch der vermittelten Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von ihm beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Reservierungsanfragen oder Buchungen abzuwickeln.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Klagenfurt am Wörthersee, im Jänner 2012